A. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pendelnwargestern.de, gültig für alle Nutzer
§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen
Betreiberin von Pendelnwargestern.de ist die RANOVIS® UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „RANOVIS®“ genannt), vertreten durch den Geschäftsführer.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Nutzer des Portals Pendelnwargestern.de und der dort angebotenen Leistungen.
Unter Nutzern versteht RANOVIS® sowohl Arbeitsplatzsuchende als auch Arbeitgeber. Arbeitsplatzsuchende sind Nutzer, die sich bei Pendelnwargestern.de über offene Stellen informieren wollen, sich auf bestimmte Stellen bewerben oder sonstige Informationen zu den Themen Job und Karriere suchen.
Unter Arbeitgebern versteht RANOVIS® alle Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen etc., die RANOVIS® mit der Erstellung und Schaltung von Stellenanzeigen beauftragen.
Beide Gruppen, Arbeitsplatzsuchende und Arbeitgeber gemeinsam, werden nachfolgend Nutzer genannt.
Jeder Nutzer von Pendelnwargestern.de tritt durch seinen Besuch mit RANOVIS® in vertragliche Beziehungen. Jede Art von Zugriff, das Abrufen, das Betrachten, das Einstellen von Daten, jede Art von Nutzung und Besuch dieser Internetadresse und der dort angebotenen Dienste sowie jede Abgabe oder Entgegennahme von Willenserklärungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von RANOVIS® schriftlich bestätigt wurden.
Mit der Nutzung des Portals bestätigt der Nutzer, dass er die AGB gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
RANOVIS® ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. RANOVIS® wird die Nutzer rechtzeitig über die Änderung der geltenden Geschäftsbedingungen unterrichten. Über Änderungen werden Nutzer auf der Homepage und ggf. per E-Mail informiert. Die Änderung gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht und/oder einen etwa bestehenden Vertrag kündigt. Im Falle des Widerspruchs des Nutzers ist RANOVIS® zur Kündigung eines bestehenden Vertrages berechtigt.
§ 2 Inhalte
Pendelnwargestern.de ist ein Stellenmarkt im Internet zur Zusammenführung von Arbeitgebern und Arbeitsplatzsuchenden, insbesondere über Stellenangebote und deren Veröffentlichung.
Das Angebot von Pendelnwargestern.de gliedert sich 1) Stellenangebote und 2) einen Informationsbereich zum Thema Arbeiten und Karriere im Homeoffice und in Remote Jobs.
Im Bereich Stellenangebote geben Arbeitgeber eine konkrete Information über eine neu zu besetzende Position und die bestehende Möglichkeit zum Abschluss eines Dienstvertrages als Arbeitsvertrag. Arbeitsplatzsuchende werden entweder per Link zu einer bestehenden Homepage eines Werbepartners oder des Stellenanbieters geführt, in einigen Fällen können sie sich auch direkt per E-Mail bei dem Stellenanbieter bewerben.
In den Informationsbereichen werden für Arbeitsplatzsuchende zusätzliche Informationen rund um das Thema Personal und Karriere angeboten.
§ 3 Zahlungspflichten
RANOVIS® bietet kostenlose und kostenpflichtige Leistungen an. Kostenpflichtig, d. h. mit Zahlungsverbindlichkeiten behaftet, ist nur die Schaltung von Stellenanzeigen durch Arbeitgeber.
§ 4 Gewährleistungsausschluss und Bestimmtheit des Leistungsgegenstandes
RANOVIS® schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet RANOVIS® nicht das tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen Arbeitsvertragspartnern, geschweige denn den Erfolg des Abschlusses von Arbeitsverträgen.
RANOVIS® schuldet auch nicht das Auffinden oder Vorhandensein der vom Nutzer gesuchten Informationen und Daten. RANOVIS® steht nur dafür ein, dass die Internetseite grundsätzlich besteht und allgemein zugänglich ist. Ob, wie viel und mit welchem Inhalt die jeweiligen Nutzer Daten einstellen und welchen Nutzen die Nutzer hieraus ziehen ist nicht Gegenstand von Zusicherungen von RANOVIS®.
§ 5 Urheberrechte, Rechte an Inhalten und Datenschutz
RANOVIS® stehen sämtliche Urheber- und sonstige Schutzrechte bzw. die Nutzungsrechte an den Seiten des Portals, inklusive Layout, Software und bestimmten Inhalten zu.
Nutzern (hier: Arbeitgebern) ist es nach Registrierung gestattet, an den dafür vorgesehenen Stellen des Portals eigene Inhalte (Stellenanzeigen) einzustellen. Nutzergenerierte Inhalte werden nicht im Namen von RANOVIS® veröffentlicht. RANOVIS® macht sich deren Inhalt und deren Aussagen nicht zu eigen und distanziert sich ausdrücklich von allen nutzergenerierten oder sonst erkennbar fremden, d.h. nicht von RANOVIS® stammenden Inhalten. RANOVIS® behält sich jederzeit das Recht vor, nutzergenerierte Inhalte ganz oder teilweise zu löschen.
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte nicht nur unter der Domain RANOVIS® öffentlich zugänglich gemacht werden, sondern zur Förderung des Vertragszweckes auch von Kooperationspartnern von RANOVIS® öffentlich zugänglich gemacht/verbreitet werden können.
Der Nutzer räumt RANOVIS® mit dem Einstellen seiner Inhalte das Recht ein, diese Inhalte in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit deren Veröffentlichung auf RANOVIS® und der Kooperationspartner stehen und den Vertragszweck fördern. Die Rechteeinräumung umfasst auch die Verwendung der Inhalte im Rahmen der Eigenwerbung von RANOVIS®.
Der Nutzer gewährleistet, dass alle von ihm auf RANOVIS® veröffentlichten oder an RANOVIS® zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Mit einer etwaigen Auftragserteilung (für die Schaltung von Anzeigen) bestätigt der Nutzer, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Rechtevorbehalte in den Inhalten dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Anerkennung der Urheberschaft sicherzustellen.
Der Nutzer stellt RANOVIS® von sämtlichen Ansprüchen frei, die sich dadurch ergeben können, dass das Nutzungsrecht nicht wirksam eingeräumt und/oder übertragen wurde, die eingestellten Daten unter Verstoß gegen Datenschutz eingebracht wurden, das Einbringen von Daten oder deren Inhalt Strafvorschriften verletzt oder zivilrechtliche Ansprüche durch unrichtigen Inhalt oder unerlaubte Handlung ausgelöst werden und/oder Dritte in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Der Nutzer wird RANOVIS® durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.
§ 6 Haftung
RANOVIS® haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und soweit RANOVIS® einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat.
Im Übrigen haftet RANOVIS® bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 7 Sonstiges
Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Nürnberg (Bayern) für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann RANOVIS® oder der Nutzer Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 8 Streitbeteiligung
RANOVIS® ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
B. Besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitsplatzsuchende
Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle Arbeitsplatzsuchenden, die sich auf Pendelnwargestern.de über offene Stellen informieren wollen, sich auf bestimmte Stellen bewerben oder sonstige Informationen zu den Themen Job und Karriere suchen.
Diese besonderen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 1 Datenschutz
Es gelten unsere Datenschutzbedingungen.
C. Besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber
Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle potentiellen Arbeitgeber, d.h. Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen etc., die RANOVIS® mit der Schaltung von Stellenanzeigen auf Pendelnwargestern.de beauftragen. Diese besonderen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 1 Vertragsschluss / Vertragslaufzeit
Verträge zwischen Arbeitgebern und RANOVIS® kommen zustande,
a) wenn RANOVIS® die mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes im Original, als Fax oder Kopie, als PDF oder in anderer elektronischer Form vom Arbeitgeber erhält. Durch den Arbeitgeber inhaltlich veränderte Vertragsangebote von RANOVIS® gelten als neues Angebot des Arbeitgebers, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch RANOVIS® zustande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.
oder alternativ
b) mit Abschluss einer Bestellung auf Pendelnwargestern.de. Der Arbeitgeber gibt durch Anklicken des „Buchung Abschicken“-Buttons ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Daraufhin erhält der Nutzer eine automatisierte E-Mail an die von ihm angegebene E-Mailadresse, mit welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird. In der Übermittlung dieser Bestätigungs-E-Mail liegt noch keine Annahme der Bestellung. Die Auftragsannahme erklärt RANOVIS® durch Übersendung einer gesonderten Auftragsbestätigung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg.
Es gelten die jeweils aktuellen Preise, die auf der folgenden Webseite veröffentlicht sind:
https://www.pendelnwargestern.de/fuer-arbeitgeber/
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
Die vereinbarten Leistungen können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit besteht für den Kunden nicht mehr das Recht, Leistungen abzurufen, die vor Vertragsende nicht geltend gemacht wurden. Zudem werden mit Ablauf der Vertragslaufzeit etwaige Restforderungen vollständig zur Verrechnung gebracht.
§ 2 Zahlungspflichten und Zahlungsmodalitäten
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, kostenpflichtig Stellenanzeigen aufzugeben.
Die im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung festgesetzte Vergütung wird 10 Tage nach Eingang der Rechnung beim Arbeitgeber, jedoch spätestens 14 Tage nach Abschluss des Vertrages ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Eine Veröffentlichung der gebuchten Stellenanzeigen online auf Pendelnwargestern.de erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang des jeweiligen Rechnungsbetrags auf dem Bankkonto von RANOVIS® bei der Qonto Bank mit Sitz in Berlin.
Erfolgt die Zahlung nach den vorgegebenen Modalitäten nicht innerhalb der Frist, so ist der Arbeitgeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Forderung verpflichtet. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt RANOVIS® ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug hat RANOVIS® einen Grund zur außerordentlichen Kündigung und ist insbesondere berechtigt, die Vertragsleistungen mit sofortiger Wirkung ohne Ankündigung einzustellen.
§ 3 Schaltung von Stellenanzeigen
Die Verträge zur Schaltung von Stellenangeboten oder anderen Anzeigen werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit Zeitablauf. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.
Layoutwünsche des Arbeitgebers werden grundsätzlich berücksichtigt, sofern technich möglich. Soweit bei Auftragserteilung keine konkreten Wünsche geäußert werden, wird RANOVIS® die Stellenanzeige selbst gestalten. Texte werden in den Formaten Word, RTF, ASCII, HTML oder PDF entgegengenommen, Logos und Grafiken in den Formaten GIF, JPG, BMP, TIF oder PDF.
RANOVIS® behält sich vor, die zugelassenen Formate jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu reduzieren.
Auch nach Auftragserteilung sind Änderungen im Anzeigentext oder am Layout der Stellenanzeige jederzeit möglich. Der Vertragspartner erhält hierzu von RANOVIS® einen eigenen Zugang zu seinem Online-Nutzerkonto, in dem er Änderung des Anzeigentitels, der Stellenbeschreibung, des Firmenlogos und ggfs. weiterer Parameter während der Anzeigenlaufzeit in unbegrenzter Zahl vornehmen kann.
§ 5 Mängelansprüche
RANOVIS® gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Arbeitgeber in Auftrag gegebenen, von RANOVIS® zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Stellenanzeigen.
Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Veröffentlichung im Internet. RANOVIS® leistet eine Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne der längeren Schaltung der ggf. korrigierten Stellenanzeige. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Arbeitgeber Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht geltend machen.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Arbeitgebers verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.
§ 6 Impressumspflicht, Datenschutzrecht und Haftung
Der jeweilige Arbeitgeber ist verantwortlich für die Nennung sämtlicher erforderlicher Angaben gem. § 5 TMG (Impressumspflicht).
Der Arbeitgeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Er stellt RANOVIS® diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.
Stand: 01.05.2024