Arbeitsunfälle im Homeoffice können ähnlich behandelt werden wie Unfälle am traditionellen Arbeitsplatz. Dies betrifft vor allem Unfälle, die aus betrieblichen Tätigkeiten resultieren, einschließlich der Wege von und zum Schreibtisch im heimischen Umfeld.
Wenn Personen von ihrem Bett oder Küchentisch wegtreten und sich auf den Weg zu ihrem Arbeitsbereich machen, gilt dies laut einer Mitteilung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer als versichertes Ereignis im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Versicherung deckt zudem Wege zum Drucker, zur Toilette oder zur Küche zur Getränkeaufnahme. Jedoch sind der Gang zur Toilette selbst und das Essen nicht mitversichert. Auch Unterbrechungen für persönliche Erledigungen, wie das Entgegennehmen privater Post, sind nicht versichert.
Wichtig ist, bei unfallbedingten Verletzungen während der Homeoffice-Arbeit den Arbeitgeber hierüber umgehend schriftlich zu informieren, den Unfallhergang zu beschreiben, Fotos anzufertigen und Zeugen zu nennen. Es muss zudem beim Arzt angegeben werden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Im Fall des Weges zum Kindergarten oder zur Schule mit den Kindern besteht Versicherungsschutz, falls dabei ein Unfall geschieht.