Ein Sturz auf dem Weg vom Bett zum heimischen Arbeitsplatz kann als Arbeitsunfall gelten, ebenso wie viele andere Unfälle, die im Homeoffice passieren. Das gilt nicht nur für den Küchentisch daheim, sondern auch für mobile Arbeitsplätze wie Zug oder Hotelzimmer. Seit der Corona-Pandemie nutzen viele Beschäftigte diese Möglichkeiten vermehrt.
Doch was passiert bei einem Unfall? Die gesetzliche Unfallversicherung greift oft ein, informiert die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer und zwar immer dann, wenn eine betriebliche Tätigkeit zugrunde liegt, die auch am regulären Arbeitsplatz versichert wäre. Begleitung von Kindern zur Kita ist ebenfalls gedeckt Ein typischer Fall eines Arbeitsunfalls wäre ein Sturz auf dem Weg vom Bett beziehungsweise Küchentisch zum häuslichen Arbeitsplatz. Auch Gänge zum Drucker im Nebenraum sowie zur Toilette oder Küche für Getränke sind versichert. Nicht versichert hingegen sind Toilettenbesuche selbst und das Essen laut Rechtsanwaltskammer.
Einschränkungen beim Versicherungsschutz bestehen jedoch Wenn beispielsweise eine private Postsendung während der Arbeitszeit angenommen wird oder ähnliche Unterbrechungen stattfinden, greift der Versicherungsschutz nicht mehr. Hingegen sind Wege mit beruflichem Kontext abgesichert; so etwa wenn Eltern ihre Kinder in Schule oder Kindergarten bringen und dabei verunglücken. Bei einem Unfall im Homeoffice sollten Betroffene sofort ihren Arbeitgeber schriftlich informieren rät die Rechtsanwaltskammer Dabei sollen sie den Vorfall beschreiben Fotos machen und eventuelle Zeugen benennen Beim Arzt muss angeben werden dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt