Anspruch auf Kinderkrankentage auch bei Homeoffice

Viele Beschäftigte arbeiten heutzutage von zu Hause aus. Doch wie wirkt sich das auf die Kinderkrankentage und das Kinderkrankengeld aus?

Ein Experte klärt auf:

Eltern haben einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung, wenn ihr Kind krank ist und unter zwölf Jahre alt – die sogenannten Kinderkrankentage. Gesetzlich versicherte Eltern erhalten dafür 2024 bis zu 15 Arbeitstage pro Kind an Kinderkrankengeld, Alleinerziehende sogar bis zu 30 Tage. Bei mehreren Kindern sind es maximal 35 Arbeitstage pro Elternteil, bei Alleinerziehenden 70 Tage insgesamt. Auch im Homeoffice besteht dieser Anspruch weiter.

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