Steuererklärung 2023: Wichtige Hinweise zur Homeoffice-Pauschale

Mit der Homeoffice-Pauschale können Steuerzahler, die gelegentlich von zuhause aus arbeiten, Steuervorteile nutzen. Dies ist besonders seit der Corona-Pandemie relevant geworden.

Wer im Jahr 2023 von zu Hause gearbeitet hat, sollte bei seiner Steuererklärung einige Punkte beachten. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet am 2. September 2024 für diejenigen, die diese selbst erstellen müssen.

Wenn Sie an manchen Tagen im Homeoffice tätig waren, können Sie dies als Werbungskosten geltend machen und damit Ihre steuerliche Belastung mindern. Pro Tag im Homeoffice können sechs Euro angesetzt werden, wobei maximal 210 Tage berücksichtigt werden dürfen – das entspricht einem Höchstbetrag von 1.260 Euro pro Jahr laut Handelsblatt.de.

Diese Pauschale deckt zusätzliche Kosten wie Strom und Heizung ab und wird in den Werbungskosten eingerechnet.

Beachten Sie dabei jedoch: Kosten für ein separates Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale können nicht gleichzeitig abgesetzt werden.

Wann bringt Ihnen die Homeoffice-Pauschale eine Ersparnis? Der aktuelle Pauschalbetrag liegt bei 1.230 Euro für Werbungskosten insgesamt; überschreiten Ihre Ausgaben diesen Betrag durch Hinzufügen der Homeoffice-Tage erhalten Sie eine Steuerersparnis.

Um die Pauschale anzumelden benötigen Sie Anlage N Ihrer Steuererklärung sowie entweder Zeile 61 oder Zeile 62 je nachdem ob Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Arbeitsplatz bereitgestellt hat oder nicht.

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